Personalservice

Um Löhne und Gehälter korrekt zu verwalten, gilt es jeden Monat eine ganze Reihe von Vorschriften zu beachten:

  • das Gehalt ist für jeden Arbeitnehmer abzurechnen und pünktlich auszubezahlen,
  • die Lohnsteuer muss beim Finanzamt angemeldet werden,
  • die Sozialversicherungsmeldungen sind pünktlich an die jeweiligen Krankenkassen zu melden,
  • Bescheinigungen aller Art sind auszustellen und so weiter.

Kirsten Mei - Steuerberatung ist Ihnen hier ein zuverlässiger Dienstleister. Auf Wunsch übernehmen wir alle erforderlichen Aufgaben im Rahmen Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Das umfasst ferner Bereiche mit spezielleren Erfordernissen. So sammelten wir bereits in diversen Branchen umfangreiche Erfahrungen mit dem Abrechnen von Baulöhnen. Diese Leistung ist ebenso Bestandteil des Geschäftsfeldes unserer Kanzlei wie die Gehaltsabrechnung für den öffentlichen Dienst.